Anpassung der Distanzsteuer in Österreich zum 01. Januar 2017

Zum 1. Januar 2017 wurde die Distanzsteuer in Österreich für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht erhöht. Die auf den Autobahnen und Schnellstraßen erhobene fahrleistungsabhängige Maut enthält seitdem erstmals einen Zuschlag für externe verkehrsbedingte Kosten.

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wegerichtlinien werden neben Achszahl und Schadstoffklasse der eingesetzten Fahrzeuge nun auch Kosten durch Lärmbelastung und Luftverschmutzung berücksichtigt.